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BGH, 08.09.2020 - 6 StR 222/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Änderung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 20.03.2020 - 1260 Js 7429/19
- BGH, 08.09.2020 - 6 StR 222/20
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.2018 - 5 StR 101/18
Revisionserstreckung
Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 222/20
Um jede Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen, setzt der Senat den von der Strafkammer festgesetzten Einziehungsbetrag in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO um diesen Betrag herab, was gemäß § 357 Satz 1 StPO auf die Nichtrevidentin zu erstrecken ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 5 StR 101/18).
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22
Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …
Denn das einen sachlich-rechtlichen Mangel begründende Fehlen von Feststellungen zu den Anordnungsvoraussetzungen betrifft auch ihn (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20). - BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21
Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des …
Denn das einen sachlich-rechtlichen Mangel begründende Fehlen der Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung für diesen Teil der Tatbeute betrifft auch ihn (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 15; vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20, juris Rn. 2;… vom 8. Juli 2020 - 2 StR 538/19, juris Rn. 9;… vom 28. April 2020 - 3 StR 104/20, juris Rn. 4; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, juris; vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22). - BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Gemäß § 357 Satz 1 StPO ist daher die Revision auch auf die nichtrevidierende Mitverurteilte K. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20, juris Rn. 2;… vom 8. Juli 2020 - 2 StR 538/19, juris Rn. 9; vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22). - BGH, 07.02.2023 - 6 StR 494/22
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern; Bindung des Tatgerichts
Die Aufhebung ist gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten zu erstrecken, gegen den die Strafkammer die Einziehung des sichergestellten Gesamtbetrags in Höhe von 15.390 Euro als Gesamtschuldner neben dem Angeklagten angeordnet hat; dass einen sachlich-rechtlichen Mangel begründende Fehlen von Feststellungen zu den Einziehungsvoraussetzungen betrifft auch ihn (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20).